§ 1 Scope, Form
(1) These General Terms and Conditions of Sale ("GTCS") shall apply to contracts for the sale and/or delivery of movable goods ("Goods") to our customers ("Buyer").
(2) The GCS shall only apply if the Buyer is an entrepreneur (§ 14 BGB), a legal entity under public law or a special fund under public law. An entrepreneur is any natural or legal person or partnership with legal capacity who, when concluding the contract, acts in the exercise of his commercial or independent professional activity.
(3) Unless otherwise agreed, the GCS in the version valid at the time of the Buyer's order or in any case in the version last notified to him in text form shall also apply as a framework agreement for similar future contracts without our having to refer to them again in each individual case.
(4) Our GTCS shall apply exclusively. Deviating, conflicting or supplementary General Terms and Conditions of the Buyer shall only become part of the contract if and to the extent that we have expressly consented to their application. This requirement of consent shall apply in any case, for example even if we carry out the delivery to the Buyer without reservation in the knowledge of the Buyer's GTC.
(5) The written form in these GTC shall also be observed in the case of e-mail or fax. Statutory formal requirements and further evidence, in particular in the event of doubts about the legitimacy of the person making the declaration, shall remain unaffected.
(6) Individual agreements made with the Buyer in individual cases (including ancillary agreements, supplements and amendments) shall in any case take precedence over these GTC. Subject to proof to the contrary, a written contract or our written confirmation shall be authoritative for the content of such agreements.
(7) Legally relevant declarations and notifications by the Buyer with regard to the contract (e.g. setting of deadlines, notification of defects, withdrawal or reduction) shall be made in writing. Our silence in response to offers, orders, requests or other declarations by the Buyer shall only be deemed to constitute consent if this has been expressly agreed in writing.
(8) References to the applicability of statutory provisions shall only have clarifying significance. Even without such clarification, the statutory provisions shall therefore apply unless they are directly amended or expressly excluded in these GTCS.
§ 2 Order and conclusion of contract
(1) Our offers are subject to change and non-binding.
(2) We retain ownership and/or all rights of use to all illustrations, brochures, catalogs, models and other documents and aids made available to you. You may not make these documents and items available to third parties, either as such or in terms of content, disclose them, use them yourself or have them used or reproduced by third parties without our express consent. The above provisions shall apply mutatis mutandis to all pictures, films and texts published in our online store, our catalogs or other advertising media.
§ 2.1 Order and conclusion of contract outside our online store
(1) The order of the goods by the Buyer shall be deemed to be a binding offer of contract. Unless otherwise stated in the order, we shall be entitled to accept this contractual offer within six (6) working days of its receipt by us.
(2) Acceptance may be declared either in writing (e.g. by order confirmation) or by delivery of the goods to the Buyer.
§ 2.2 Order and conclusion of contract via our online store
(1) The presentation of our goods in our online store on our website www.gruppundstahl-shop.com ("Online Shop"), in our catalogs or in other advertising media does not constitute a binding offer on our part.
(2) Only entrepreneurs who have a delivery address within our delivery area can order in our online store. The delivery area is indicated in our online store.
(3) You can select the goods in our online store and place them in the shopping cart by clicking on the shopping cart button. By clicking the button "Pay with PayPal" you make a binding offer to purchase the goods in the shopping cart. Before submitting the order, you can view and change your data at any time. We will send you an automatic confirmation of receipt to the e-mail address you provided. The automatic confirmation of receipt does not constitute acceptance of your order, but merely documents that we have received your order.
(4) The contract is concluded with us if we accept your order within 2 (two) working days by sending an order confirmation by separate e-mail or by delivering the goods.
§ 3 Delivery period and delay in delivery
(1) In case of an order via our online store, the delivery periods result from the information in the online store. The delivery periods stated there are calculated from the date of receipt of the order.
(2) If you order the goods outside our online store, the delivery period shall be agreed individually or specified by us upon acceptance of the order. In the case of sale by delivery to a place other than the place of performance (§ 4 para. 1), delivery periods and delivery dates refer to the time of handover to the carrier, freight forwarder or any other third party entrusted with the transport.
(3) If we are unable to meet binding delivery deadlines for reasons for which we are not responsible (non-availability of the service), we shall inform the Buyer of this without delay and at the same time notify the Buyer of the expected new delivery deadline. If the service is also not available within the new delivery period, we shall be entitled to withdraw from the contract in whole or in part; we shall immediately refund any consideration already paid by the Buyer. A case of non-availability of the performance in this sense shall be deemed to be in particular the failure of our supplier to deliver on time if we have concluded a congruent hedging transaction, neither we nor our supplier are at fault or we are not obliged to procure in the individual case.
(4) The occurrence of our delay in delivery shall be determined in accordance with the statutory provisions. In any case, however, a reminder by the Buyer shall be required.
(5) The rights of the Buyer pursuant to § 8 of these GTC and our statutory rights, in particular in the event of an exclusion of the obligation to perform (e.g. due to impossibility or unreasonableness of performance and/or subsequent performance), shall remain unaffected.
§ 4 Delivery, Transfer of Risk, Acceptance, Default of Acceptance
(1) Unless otherwise stated in our online store or in the order confirmation, delivery shall be made ex warehouse, which is also the place of performance for the delivery and any subsequent performance. At the request and expense of the buyer, the goods will be shipped to another destination (mail order). Unless otherwise agreed, we shall be entitled to determine the type of shipment (in particular transport company, shipping route, packaging) ourselves.
(2) Our deliveries and services are subject to the proviso that they are not prevented by any obstacles due to national and/or international export control regulations, embargoes and/or other export restrictions. You are obliged to provide us with all information and documents required for the export or import of the goods. Delays due to related inspections and/or approval procedures shall entitle us to postpone the performance of the affected services by the duration of the inspection and/or procedure. Our obligation to deliver and perform shall not apply insofar as export restrictions conflict therewith.
(3) The risk of accidental loss and accidental deterioration of the goods shall pass to the Buyer upon handover at the latest. In the case of sale by delivery to a place other than the place of performance, however, the risk of accidental loss and accidental deterioration of the goods as well as the risk of delay shall pass to the Buyer upon delivery of the goods to the forwarding agent, the carrier or any other person or institution designated to carry out the shipment. Insofar as an acceptance has been agreed, this shall be decisive for the transfer of risk. In all other respects, the statutory provisions of the law on contracts for work and services shall also apply mutatis mutandis to an agreed acceptance. The handover or acceptance shall be deemed equivalent if the Buyer is in default of acceptance.
(4) If the Buyer is in default of acceptance, fails to cooperate or if our delivery is delayed for other reasons for which the Buyer is responsible, we shall be entitled to demand compensation for the resulting damage including additional expenses (e.g. storage costs).
(5) The proof of a higher damage and our legal claims (in particular compensation of additional expenses, reasonable compensation, termination) shall remain unaffected; however, the lump sum shall be set off against further monetary claims. The Buyer shall be entitled to prove that we have incurred no damage at all or only significantly less damage than the aforementioned lump sum.
§ 5 Prices and terms of payment
(1) Unless otherwise agreed in individual cases, our current prices at the time of conclusion of the contract shall apply, ex warehouse, plus statutory VAT. For orders placed via our online store, the prices listed there shall apply.
(2) In the case of a sale by delivery to a place other than the place of performance (§ 4 para. 1), the Buyer shall bear the transport costs ex warehouse and the costs of any transport insurance requested by the Buyer. Any customs duties, fees, taxes and other public charges shall be borne by the Buyer.
(3) In case of an order via our online store, the means of payment result from the information in the online store. The purchase price is due for payment immediately without any deduction.
(4) If you order the goods outside our online store, you can pay the goods by invoice, advance payment or direct debit. If you pay in advance, the payment must be made no later than 8 (eight) days after receipt of the order confirmation, unless otherwise agreed. If payment is made by invoice, the purchase price shall be due for payment without deduction within 14 (fourteen) days of the invoice date, unless otherwise agreed. The date of receipt by us shall be decisive for the date of payment. In the case of payment by direct debit, the purchase price is due for payment immediately. The purchase price is due and payable without any decduction within 14 days from the date of invoice and delivery or acceptance of the goods. However, we are entitled at any time, even within the framework of an ongoing business relationship, to make a delivery in whole or in part only against advance payment. We shall declare a corresponding reservation at the latest with the order confirmation.
(5) Upon expiration of the aforementioned payment period, the Buyer shall be in default. During the period of default, interest shall be charged on the purchase price at the statutory default interest rate applicable at the time. We reserve the right to assert further damage caused by default. With respect to merchants, our claim to the commercial due date interest rate (§ 353 HGB) shall remain unaffected.
(6) The Buyer shall only be entitled to rights of set-off or retention to the extent that his claim has been legally established or is undisputed. In the event of defects in the delivery, the Buyer's counter rights shall remain unaffected, in particular pursuant to § 7 para. 6 sentence 2 of these GTC.
(7) The Buyer shall give us the time and opportunity required for the subsequent performance owed, in particular to hand over the goods complained about for inspection purposes. In the event of a replacement delivery, the Buyer shall return the defective item to us in accordance with the statutory provisions. Subsequent performance shall neither include the removal of the defective item nor its re-installation if we were not originally obliged to install it.
(8) We shall bear or reimburse the expenses necessary for the purpose of inspection and subsequent performance, in particular transport, travel, labor and material costs and, if applicable, removal and installation costs, in accordance with the statutory provisions if a defect is actually present. Otherwise, we shall be entitled to demand reimbursement from the Buyer of the costs incurred as a result of the unjustified request to remedy the defect (in particular inspection and transport costs), unless the lack of defectiveness was not apparent to the Buyer.
(9) In urgent cases, e.g. if operational safety is at risk or to prevent disproportionate damage, the Buyer shall have the right to remedy the defect itself and to demand reimbursement from us of the expenses objectively necessary for this purpose. We are to be informed immediately of such a self-remedy, if possible in advance. The right of self-execution shall not apply if we would be entitled to refuse a corresponding subsequent performance in accordance with the statutory provisions.
(10) If the subsequent performance has failed or if a reasonable period to be set by the Buyer for the subsequent performance has expired unsuccessfully or is dispensable according to the statutory provisions, the Buyer may withdraw from the purchase contract or reduce the purchase price. In the case of an insignificant defect, however, there shall be no right of withdrawal.
(11) Claims of the Buyer for damages or reimbursement of futile expenses shall also exist in the case of defects only in accordance with § 8 and shall otherwise be excluded.
§ 8 Other liability
(1) Unless otherwise provided in these GCS including the following provisions, we shall be liable for any breach of contractual and non-contractual obligations in accordance with the statutory provisions.
(2) We shall be liable for damages - irrespective of the legal grounds - within the scope of fault-based liability in the event of intent and gross negligence. In the event of simple negligence, we shall be liable, subject to statutory limitations of liability (e.g. care in own affairs; insignificant breach of duty), only
a) for damages resulting from injury to life, body or health,
b) for damages resulting from the breach of an essential contractual obligation (obligation, the fulfillment of which enables the proper execution of the contract in the first place and on the observance of which the contractual partner regularly relies and may rely); in this case, however, our liability shall be limited to the compensation of the foreseeable, typically occurring damage.
(3) The limitations of liability resulting from para. 2 shall also apply in the event of breaches of duty by or for the benefit of persons for whose fault we are responsible in accordance with statutory provisions. They shall not apply insofar as we have fraudulently concealed a defect or have assumed a guarantee for the quality of the goods and for claims of the Buyer under the Product Liability Act.
(4) The Buyer may only withdraw from or terminate the contract due to a breach of duty that does not consist of a defect if we are responsible for the breach of duty. A free right of termination on the part of the Buyer (in particular pursuant to §§ 650, 648 BGB) shall be excluded. In all other respects, the statutory requirements and legal consequences shall apply.
§ 9 Limitation
(1) Notwithstanding § 438 para. 1 no. 3 BGB, the general limitation period for claims arising from material defects and defects of title shall be one year from delivery. If acceptance has been agreed, the limitation period shall commence upon acceptance.
(2) If, however, the goods are a building structure or an item which has been used for a building structure in accordance with its customary manner of use and has caused the defectiveness thereof (building material), the limitation period shall be 5 years from delivery in accordance with the statutory provision (§ 438 para. 1 no. 2 BGB). Other special statutory provisions on the limitation period (in particular § 438 para. 1 no. 1, para. 3, §§ 444, 445b BGB) shall also remain unaffected.
(3) The above limitation periods of the law on sales shall also apply to contractual and non-contractual claims for damages of the Buyer based on a defect of the goods, unless the application of the regular statutory limitation period (§§ 195, 199 BGB) would lead to a shorter limitation period in the individual case. However, claims for damages by the Buyer pursuant to § 8 para. 2 sentence 1 and sentence 2(a) as well as pursuant to the Product Liability Act shall become time-barred exclusively in accordance with the statutory limitation periods.
§ 10 Choice of Law and Place of Jurisdiction
(1) The law of the Federal Republic of Germany shall apply to these GCSD and the contractual relationship between us and the Buyer to the exclusion of international uniform law, in particular the UN Convention on Contracts for the International Sale of Goods.
(2) If the Buyer is a merchant within the meaning of the German Commercial Code, a legal entity under public law or a special fund under public law, the exclusive - also international - place of jurisdiction for all disputes arising directly or indirectly from the contractual relationship shall be our registered office in Balingen. The same shall apply if the Buyer is an entrepreneur within the meaning of § 14 of the German Civil Code (BGB). However, we shall also be entitled in all cases to bring an action at the place of performance of the delivery obligation in accordance with these GCS or a prior individual agreement or at the general place of jurisdiction of the Buyer. Overriding statutory provisions, in particular regarding exclusive jurisdiction, shall remain unaffected.
German Translation
§ 1 Geltungsbereich, Form
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen („AVB“) gelten für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“) unseren Kunden („Käufer“).
(2) Die AVB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AVB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
(4) Unsere AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
(5) Die Schriftform in diesen AVB wird auch bei E-Mail oder Telefax gewahrt. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
(6) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
(7) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich abzugeben. Unser Schweigen auf Angebote, Bestellungen, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Käufers gilt nur dann als Zustimmung, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(8) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Bestellung und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Wir behalten uns das Eigentum und/oder sämtliche Nutzungsrechte an allen Ihnen zur Verfügung gestellten Abbildungen, Prospekten, Katalogen, Modellen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Sie dürfen diese Unterlagen und Gegenstände ohne unsere ausdrückliche Einwilligung weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen, nutzen lassen oder vervielfältigen. Vorstehende Regelungen gelten entsprechend für sämtliche Bilder, Filme und Texte, die in unserem Online-Shop, unseren Katalogen oder sonstigen Werbeträgern veröffentlicht werden.
§ 2.1 Bestellung und Vertragsschluss außerhalb unseres Online-Shops
(1) Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von sechs (6) Werktagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
(2) Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.
§ 2.2 Bestellung und Vertragsschluss über unseren Online-Shop
(1) Die Präsentation unserer Waren in unserem Online-Shop auf unserer Internetseite www.gruppundstahl-shop.com („Online-Shop“), in unseren Katalogen oder in sonstigen Werbeträgern stellt kein bindendes Angebot unsererseits dar.
(2) In unserem Online-Shop bestellen können nur Unternehmer, die eine Lieferadresse innerhalb unseres Liefergebietes haben. Das Liefergebiet ist in unseren Online-Shop angegeben.
(3) Sie können die Waren in unserem Online-Shop auswählen und diese durch Anklicken des Warenkorb-Buttons in den Warenkorb legen. Durch Anklicken des Buttons „Mit PayPal zahlen" geben Sie ein verbindliches Angebot zum Kauf der sich im Warenkorb befindenden Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung können Sie Ihre Daten jederzeit einsehen und ändern. Wir schicken Ihnen eine automatische Empfangsbestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Die automatische Empfangsbestätigung stellt keine Annahme Ihrer Bestellung dar, sondern dokumentiert lediglich, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist.
(4) Der Vertrag kommt mit uns zustande, wenn wir Ihre Bestellung innerhalb von 2 (zwei) Werktagen durch Versand einer Auftragsbestätigung per gesonderter E-Mail oder durch Auslieferung der Ware annehmen.
§ 3 Lieferfrist und Lieferverzug
(1) Bei einer Bestellung über unseren Online-Shop ergeben sich die Lieferfristen aus den Angaben im Online-Shop. Die dort angegebenen Lieferfristen berechnen sich ab Bestelleingang.
(2) Bestellen Sie die Ware außerhalb unseres Online-Shops, wird die Lieferfrist individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Beim Versendungskauf (§ 4 Abs. 1) beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder einen sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
(3) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
(4) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.
(5) Die Rechte des Käufers gem. § 8 dieser AVB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.
§ 4 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug
(1) Sofern sich aus unseren Angaben im Online-Shop oder in der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgt die Lieferung ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
(2) Unsere Lieferungen und Leistungen stehen unter dem Vorbehalt, dass ihnen keine Hindernisse aufgrund nationaler und/oder internationaler Exportkontrollbestimmungen, Embargos und/oder sonstiger Exportbeschränkungen entgegenstehen. Sie sind verpflichtet, uns alle Informationen und Dokumente beizubringen, die für die Ausfuhr bzw. Einfuhr der Ware benötigt werden. Verzögerungen aufgrund von damit im Zusammenhang stehenden Prüfungen und/oder Genehmigungsverfahren berechtigen uns, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Prüfung und/oder des Verfahrens hinauszuschieben. Unsere Verpflichtung zur Lieferung und Leistung entfällt, soweit Exportbeschränkungen entgegenstehen.
(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
(4) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.
(5) Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei Bestellungen über unseren Online-Shop gelten die dort aufgeführten Preise.
(2) Beim Versendungskauf (§ 4 Abs. 1) trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Käufer gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.
(3) Bei einer Bestellung über unseren Online-Shop ergeben sich die Zahlungsmittel aus den Angaben im Online-Shop. Der Kaufpreis ist ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig.
(4) Bestellen Sie die Ware außerhalb unseres Online-Shops, können Sie die Ware per Rechnung, Vorkasse oder Lastschrift bezahlen. Bezahlen Sie per Vorkasse, ist die Zahlung mangels anderweitiger Vereinbarung spätestens 8 (acht) Tage nach Erhalt der Auftragsbestätigung zu leisten. Bei Bezahlung per Rechnung ist der Kaufpreis mangels anderweitiger Vereinbarung ohne Abzug innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei uns. Bei einer Bezahlung im Lastschriftverfahren ist der Kaufpreis sofort zur Zahlung fällig.
Der Kaufpreis ist fällig und ohne jeden Abzug zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
(5) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
(6) Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers insbesondere gem. § 7 Abs. 6 Satz 2 dieser AVB unberührt.
(7) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
(4) Der Käufer ist bis auf Widerruf gemäß unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
§ 7 Mängelansprüche des Käufers
(1) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §§ 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Käufer oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.
(2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage bzw. in unserem Online-Shop) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren.
(3) Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die uns der Käufer nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernehmen wir jedoch keine Haftung.
(4) Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Käufers voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
(5) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
(6) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
(7) Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.
(8) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.
(9) In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
(10) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
(11) Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
§ 8 Sonstige Haftung
(1) Soweit sich aus diesen AVB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
§ 9 Verjährung
(1) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
(2) Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 445b BGB).
(3) Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2(a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Für diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Balingen. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AVB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.